Abgasskandal und Dieselskandal
Ihr gutes Recht, Ihre Entschädigung, Ihr Anwalt
Der Abgasskandal bzw. Dieselskandal nimmt kein Ende. Zwar konnten der Volkswagen-Konzern und der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) sich nach vielen Abstimmungen endlich zur Musterfeststellungsklage einigen. An einige Betroffene hat VW individuelle Angebote versendet. Dennoch ist der Sachverhalt für Geschädigte noch nicht abgeschlossen. Wir prüfen gerne Ihren individuellen Sachverhalt – und unterstützen Sie dabei, eine angemessene Entschädigung zu erhalten! Zum Anfrageformular Abgasskandal
Der Vergleich zur Sammelklage und die Folgen
Noch Anfang Februar wurde bekannt gegeben, dass sich der Volkswagen-Konzern und der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) nicht einigen konnten. Am Valentinstag kam es doch zum Konsens. Vorausgegangen war eine Sammelklage von rund 460.000 Betroffenen. Eine Gesamtsumme von über 800 Millionen Euro soll nun an betroffene Fahrzeughalter ausgeschüttet werden. Volkswagen bekundet, den Geschädigten jeweils individuelle Angebote zukommen zu lassen. VW übernimmt sogar deren anwaltliche Beratung bis zu einer Höhe von je 190 Euro. Hierzu hat VW individuelle Angebote an Betroffene versendet. Kläger können sich bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.
Jedoch: Nicht jeder Kläger der Sammelklage ist gemäß Volkswagen anspruchsberechtigt – sondern nicht einmal 50 Prozent davon! Sollten Sie vom Abgasskandal bzw. Dieselskandal betroffen sein und kein Angebot von VW erhalten, ist eine Einzelklage die beste Option, damit Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Hierfür endet die Frist im Oktober 2020.
Wir helfen…
- … wenn Sie Hilfe benötigen, um auf dem Online-Portal Ihre Forderungen anzugeben und durchzusetzen.
- … wenn Sie mit der durch den VW-Konzern angebotenen Entschädigung nicht zufrieden sind.
- … wenn Sie überhaupt kein Angebot erhalten, obwohl Sie an der Sammelklage teilgenommen haben.
Einzelklage noch bis 20. Oktober möglich
Wenn Sie nicht an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben oder mit dem Angebot von VW nicht einverstanden sind, können Sie noch bis 20. Oktober 2020 Einzelklage erheben. Gerne prüfen wir Ihren Fall und etwaige Ansprüche zum Abgasskandal bzw. Dieselskandal individuell. Zum Anfrageformular Abgasskandal
Der Abgasskandal und Dieselskandal – die Hintergründe
Im Jahr 2015 sorgten die Automobilmarken VW, Audi, Skoda und Seat weltweit für blankes Entsetzen! Nicht nur die Verbraucher selbst, die durch den Kauf manipulierter Fahrzeuge Opfer wurden, waren bestürzt. Die Ausmaße des Abgasskandals und Dieselskandals zogen internationale Kreise. Einher damit ging eine spürbare Rufschädigung der deutschen Automobilindustrie. Und vielleicht wurde mit dem Abgasskandal sogar das Ende des Dieselmotors für Pkw eingeläutet.
Was konkret geschah? Bei einer unabhängigen Prüfung durch den ADAC zeigten Dieselmodelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns eklatante Auffälligkeiten. Es stellte sich heraus, dass diese die zulässigen Abgasnormen zum Teil um das 35-Fache überschritten. Um die tatsächlichen Abgaswerte zu verschleiern, wurden die Fahrzeuge vorab mit einer illegalen Software manipuliert. Die sogenannte „Abschalteinrichtung“ verringerte die Emissionen, die bei einer Abgasuntersuchung gemessen werden gegenüber dem regulären Fahrbetrieb. Ein gezielter Betrug: an der Umwelt, am Verbraucher, an der ganzen Gesellschaft.
Ähnliche Verdachtsmomente, durch Überschreitung von Abgaswerten, äußerte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab 2017 bei einigen Dieselmodellen der Marke Mercedes-Benz. Mehrere Rückrufaktionen waren die Folge. Ob Daimler – vergleichbar zu Volkswagen – eine Betrugssoftware verwendet hat, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Unangenehme Konsequenzen für Fahrzeughalter
Fahrzeughalter entsprechender Modelle der Marken VW, Audi, Skoda, Seat und auch Mercedes-Benz müssen mit einer breiten Palette unangenehmer Konsequenzen rechnen. Es drohen Fahrverbote in Form von „Diesel-Verbotszonen“ – möglicherweise bis hin zur Stilllegung. Darüber hinaus ist ein enormer Wertverlust zu verzeichnen. Einige Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind, gelten in Fachkreisen inzwischen als nahezu unverkäuflich. Das sollten Sie nicht auf sich beruhen lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Zum Anfrageformular Abgasskandal
Dieselskandal und Abgasskandal – Beispiele betroffener Modelle
In Bezug auf Marken des Volkswagen-Konzerns handelt es sich um Fahrzeuge mit den Motortypen EA 189 sowie EA 897, die vom Abgasskandal bzw. Dieselskandal betroffen sind. Die Rückrufaktionen durch Mercedes-Benz bezogen sich bislang auf die Motortypen OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651. Allein in Deutschland sind Fahrzeuge in zweistelliger Millionenhöhe mit Dieselmotor nach der Norm Euro 5 vom Abgasskandal betroffen; ab Baujahr 2008; zumeist Pkw, vereinzelt aber auch Nutzfahrzeuge; vom 1,2l TDI-Motor bis zum Aggregat mit 4,2l.
- VW: zum Beispiel Polo, Golf, Passat, Touran, Touareg, Caddy – Euro 5, Euro 6
- Audi: zum Beispiel A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 – Euro 5, Euro 6
- Skoda: zum Beispiel Fabia, Octavia, Superb, Yeti – Euro 5, Euro 6
- Seat: zum Beispiel Ibiza, Altea, Leon, Alhambra – Euro 5, Euro 6
Ein Software-Update wurde an Ihrem Pkw ausgeführt? Dann ist es mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Abgasskandal betroffen!
Aktiv werden im Abgasskandal
Schust & Federle verhilft Ihnen gerne zu Ihrem guten Recht. Lassen Sie uns nun gemeinsam aktiv werden, um Ihre Ansprüche nach der Musterfeststellungsklage zum Abgasskandal bzw. Dieselskandal durchzusetzen!
Ihr Anwalt für den Abgasskandal
Andreas Federle
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de