Verkehrsrecht bei Schust & Federle
Die richtigen Antworten im Verkehrsrecht – nicht nur in Rottweil
Mit dem Verkehrsrecht kommt nahezu jeder in Berührung. Manches bleibt dabei häufig unklar: Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder? Wie kommen Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu Ihrem Recht? Was müssen Berufskraftfahrer oder Kraftfahrunternehmen beachten? Wenn es eine Herausforderung im Verkehrsrecht zu meistern gilt, können Sie auf uns zählen. Wir geben Ihnen freie Fahrt und grünes Licht. Hierfür bestehen Kooperationen zu erfahrenen Kfz-Sachverständigenbüros.
Von Fahrerlaubnis bis Tempolimit
Mobilität und Verkehr sind wichtige Aspekte unserer Gesellschaft. Kein Wunder also, dass auch das Konfliktpotenzial dementsprechend groß ist. Laut Statistischem Bundesamt kommt es jährlich zu ungefähr 2.2 Millionen Verkehrsunfällen – das entspricht ca. 6.000 Unfällen pro Tag. Um mit dem Verkehrsrecht in Berührung zu kommen, reichen jedoch schon kleinere Vergehen aus. Verkehrsrechtliche Verstöße haben allerdings teils gravierenden Folgen, die von Bußgeld, Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug bis hin zum Strafverfahren reichen.
Tempolimit übersehen oder das Angurten vergessen? Das ist schnell geschehen. Es gibt Schlimmeres – denn mit Schust & Federle haben Sie eine erfahrene Anwaltskanzlei als Ihren souveränen Beifahrer. Beispielsweise unterstützen wir Sie bei den folgenden Problemen …
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
- Verlorene Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote
- MPU – medizinisch-psychologische Untersuchung
- Verkehrsunfälle verschiedenster Ausprägung
- Fragen und Konflikte zur Haftung und Versicherung
Vorfahrt im Verkehrsrecht
Zu Hause sind wir in Rottweil. Doch ebenso im Umfeld von Balingen und Villingen-Schwenningen vertrauen zahlreiche Klientinnen und Klienten auf Beratung und Vertretung durch Schust & Federle. Wir kennen uns gut aus – auf den Straßen der Region sowie mit sämtlichen verkehrsrechtlichen Themen.
Übrigens: Auch wenn es sich dabei nicht um ein klassisches Thema des Verkehrsrechts handelt: Wir prüfen gerne, ob Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Wenn ja, werden wir gerne für Sie tätig, um für Sie eine angemessene Entschädigung geltend zu machen.
Häufige Fragen im Verkehrsrecht
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Was kann ich dagegen tun?
Handy am Steuer oder zu schnell gefahren – schon flattert der Bußgeldbescheid ins Haus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern teuer oder gar existenzbedrohend. Doch viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und können daher durch einen Einspruch angefochten werden. Dabei ist Eile geboten, denn die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Insbesondere wenn ein hohes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot drohen, kann sich dieser Schritt lohnen. Die Aussichten sind meist erfolgsversprechend: Selbst vermeintlich richtige Bescheide erweisen sich häufig als angreifbar.
Für Betroffene ist es zumeist schwierig, Fehler zur Begründung des Einspruchs zu identifizieren. Hier kann ein Anwalt Klarheit schaffen, denn er ist dazu befugt, die Akten der Behörde einzusehen. So kann ein Anwalt den Bescheid angreifen oder abmildern.
Sollte ich nach einem Unfall einen Anwalt beauftragen?
Bei einem Verkehrsunfall geht es meist um viel. Ganz gleich, ob Sie als Verursacher oder Geschädigter an einem Unfall beteiligt waren – ohne professionelle Unterstützung verliert man schnell den Überblick. Oftmals wissen Betroffene nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Deshalb sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, der Ihre Rechte prüft und vertritt.
Das ist vor allem deshalb sinnvoll, weil die Interessen vieler Parteien, Ihre eignen, die des Unfallgegners und der jeweiligen Versicherungen, zusammenkommen. Ein Anwalt versucht in jedem Fall, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. So erhalten Sie meist eine höhere Schadensersatzleistung als ein Geschädigter ohne versierten Rechtsbeistand.
Wer zahlt die Anwaltskosten nach einem Unfall?
Nach einem Unfall entstehen oft hohe Rechtsanwaltskosten. Gemäß deutschem Recht gilt: Der Unfallverursacher trägt alle Kosten, die dem Geschädigten aufgrund des Unfalls zustehen. Somit zahlt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Trifft Sie allerdings eine Teilschuld, entrichtet die gegnerische Versicherung entsprechend nur einen anteiligen Betrag. Tragen Sie die Schuld, müssen Sie die Anwaltskosten dementsprechend selbst begleichen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 10.01.2006, VI ZR 43/05) hat der Schädiger allerdings nur solche Anwaltskosten zu ersetzen, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
Wann muss ich zur MPU?
Ab 1,6 Promille ist die MPU, umgangssprachlich auch Idiotentest genannt, verpflichtend. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll klären, ob jemand, der betrunken gefahren ist, in Zukunft verantwortungsvoll ein Auto führen kann und seinen Führerschein zurückerhält. Bei einem Promillegehalt von 1,6 wird davon ausgegangen, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Doch auch bei 1,1 bis 1,59 Promille konnte eine MPU bislang angeordnet werden, sofern die Person bestimmte Auffälligkeiten aufwies. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG 3 C 3.20 – Urteil vom 17. März 2021) ist künftig eine MPU allerdings auch zulässig, wenn Personen trotz hoher Blutalkoholkonzentration keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen. Denn daraus kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auf eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung geschlossen werden.
Auch andere Gründe können dazu führen, dass die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Hierzu zählen der Einfluss von Betäubungsmitteln, häufige Straßenverkehrsverstöße, wiederholte Auffälligkeiten in der Probezeit, das Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie Erkrankungen, die Beeinträchtigungen im Straßenverkehr bedeuten.
Alkohol am Steuer: Warum soll ich einen Anwalt einschalten?
Für Betroffene empfiehlt es sich immer, einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt zu beauftragen, da im Rahmen einer Verteidigung unter Umständen das Strafmaß signifikant reduziert werden kann. Hinzu kommt, dass bei einer hohen Blutalkoholkonzentration dem Beschuldigten oftmals vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird. Das mündet meist darin, dass der Rechtsschutzversicherer die Kostendeckung rückwirkend widerrufen kann. Zumeist ist der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns jedoch nicht gerechtfertigt und kann mit Hilfe eines Anwalts in Zuge der strafrechtlichen Verhandlung auf Fahrlässigkeit korrigiert werden.
Rottweil – mehr als Verkehrsrecht
Nicht nur für die namensgleiche Hunderasse ist Rottweil weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannt, sie ist auch die älteste Stadt in ganz Baden-Württemberg. Bereits zur Zeit des römischen Reichs ließen sich die ersten Siedler auf dem heutigen Stadtgebiet nieder. Viele Jahre lang, vom 15. bis in das 18. Jahrhundert, war Rottweil im Zuge einer sehr bewegten Geschichte Bestandteil der Schweizer Eidgenossenschaft. 1970, längst wieder Deutschland zugehörig, wurde die Gemeinde dann zur „Großen Kreisstadt“.
Die einzigartige Historie sieht man noch heute vielfach im Stadtbild. Neben den religiösen Bauwerken – Heilig Kreuz Kirche, Kapellenkirche, Sankt Pelagius-Kirche und Predigerkirche – gibt es viele weitere Gründe, warum Rottweil heute auch in touristischer Hinsicht große Strahlkraft besitzt. Das Dominikanermuseum und die Burgruine Bernburg sind hierfür nur zwei Beispiele. Nicht alle Sehenswürdigkeiten haben dabei eine lange Vergangenheit. Erst 2017 wurde der Thyssen-Krupp-Aufzugstestturm fertiggestellt. Mit 246 Metern ist er deutschlandweit die höchste Aussichtsplattform. Darüber hinaus wird Rottweil gerade zur „5. Jahreszeit“, der Fasnet, Jahr für Jahr zum Publikumsmagneten. „Federahannes“, „Schantle“ & Co. ziehen dann durch die Straßen der wunderschönen Altstadt und vollführen den „Narrensprung.“ Der Verkehr steht an diesen Tagen still und „Verkehrsrecht Rottweil“ wird nur selten zum Thema.
Verkehrsrecht Rottweil – Ihre grüne Welle
Verkehrsrecht mit Schust & Federle umfasst zum Beispiel Schadensabwicklungen mit gegnerischen Versicherungen, wenn es zu einem Unfall kam. Falls dabei keine gütliche Einigung erzielt werden kann, vertreten wir Sie gerne vor Gericht. Manchmal kann es auch darum gehen, Forderungen in Sachen Schmerzensgeld oder Schadensersatz zu prüfen und durchzufechten.
Auch im manchmal undurchsichtigen „Behördendschungel“ des Verkehrsrechts lässt Sie unsere Kanzlei nicht allein. Unsere weitreichenden Erfahrungswerte im Dialog mit den Verwaltungsbehörden zahlt sich aus. Wird beispielsweise wegen einem Verkehrsdelikt die Fahrerlaubnis eingezogen, betrifft das zunächst nur das eigentliche Strafverfahren. Wann der Führerschein wieder genutzt werden kann, legt das zuständige Landratsamt fest. Hierfür kann es verschiedene Voraussetzungen geben: bei Drogendelikten sogenannte „Screenings“, bei Trunkenheit am Steuer wiederum die regelmäßige Überprüfung von Leberwerten. Oft muss zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich bestanden werden bis alles wieder beim Alten ist. Im ungünstigsten Fall können Behörden aber auch der Auffassung sein, dass ein Fahrer grundsätzlich nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Diese Entscheidung ist, was viele nicht wissen, völlig unabhängig vom Entscheid des Strafverfahrens. Sogar die Ansammlung zahlreicher Ordnungswidrigkeiten, Stichwort „Punkte in Flensburg“ kann für ein dauerhaftes Fahrverbot ausreichen. Ein guter Anwalt kann da nicht schaden – schließlich ist der Führerschein für viele, allein schon aus beruflichen Gründen, unverzichtbar.
Häufig sind es auch nur Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Bußgelder, die rechtliche Unterstützung im Verkehrsrecht erforderlich machen. In diesen Fällen prüfen wir für Sie intensiv, ob es sinnvoll ist, dagegen Einspruch zu erheben. Nicht zuletzt spielen bei dieser Überlegung Kostenfragen eine Rolle. Ist der Einspruch zielführend und erfolgreich. Wird der behördliche Bescheid abgeändert. So lässt sich beispielsweise selbst ein Fahrverbot nachträglich umwandeln.
Unsere Beratung und Vertretung im Bereich Verkehrsrecht beinhaltet ebenso die Rückabwicklung beim Autokauf. Bei Leasingverträgen oder Fremdfinanzierungen ist dabei einiges zu berücksichtigen. Der Käufer hat meist ein Widerrufsrecht. Die Rückabwicklung des Kaufs – und außerdem, falls abgeschlossen, der Kreditvereinbarung – hat häufig für den Käufer eine Wertersatzpflicht zur Folge. Diese muss zunächst professionell überprüft werden. Weist das Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf, so können im Rahmen des Rücktritts Schadens- und/oder Anwendungsersatz-Ansprüche anfallen. Wurde das Auto vom Käufer bereits gefahren, ist ferner ein eventueller Nutzungsersatz oder -ausfall zu bestimmen. Doch wann genau es sich um einen erheblichen Mangel handelt, darüber werden sich Kläger und Beklagte nicht immer einig. Schust & Federle begleitet Sie auch bei dieser Frage mit viel Engagement und Fachwissen.
Handy am Steuer oder zu schnell unterwegs? Solche Verstöße kommen fast täglich vor. Ergänzend dazu gibt es zahlreiche weitere Fälle, bei denen eine souveräne Kanzlei im Verkehrsrecht unverzichtbar sein kann.
Schust & Federle begleitet Sie in allen Teilgebieten des Verkehrsrechts. In Bezug auf neue Gesetzgebungen und Urteile bleiben wir für Sie natürlich auf dem Laufenden. Sie profitieren von einer entsprechenden Vertretung und Beratung, in Rottweil und überall sonst!
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
Andreas Federle
Rechtsanwalt
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de