Verkehrsrecht bei Schust & Federle
Die richtigen Antworten im Verkehrsrecht – nicht nur in Rottweil
Mit dem Verkehrsrecht kommt nahezu jeder in Berührung. Manches bleibt dabei häufig unklar: Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder? Wie kommen Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu Ihrem Recht? Was müssen Berufskraftfahrer oder Kraftfahrunternehmen beachten? Wenn es eine Herausforderung im Verkehrsrecht zu meistern gilt, können Sie auf uns zählen. Wir geben Ihnen freie Fahrt und grünes Licht. Hierfür bestehen Kooperationen zu erfahrenen Kfz-Sachverständigenbüros.
Von Fahrerlaubnis bis Tempolimit
Tempolimit übersehen oder das Angurten vergessen? Das ist schnell geschehen. Es gibt Schlimmeres – denn mit Schust & Federle haben Sie eine erfahrene Anwaltskanzlei als Ihren souveränen Beifahrer. Beispielsweise unterstützen wir Sie bei den folgenden Problemen …
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
- Verlorene Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote
- MPU – medizinisch-psychologische Untersuchung
- Verkehrsunfälle verschiedenster Ausprägung
- Fragen und Konflikte zur Haftung und Versicherung
Vorfahrt im Verkehrsrecht
Zu Hause sind wir in Rottweil. Doch ebenso im Umfeld von Balingen und Villingen-Schwenningen vertrauen zahlreiche Klientinnen und Klienten auf Beratung und Vertretung durch Schust & Federle. Wir kennen uns gut aus – auf den Straßen der Region sowie mit sämtlichen verkehrsrechtlichen Themen.
Übrigens: Auch wenn es sich dabei nicht um ein klassisches Thema des Verkehrsrechts handelt: Wir prüfen gerne, ob Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Wenn ja, werden wir gerne für Sie tätig, um für Sie eine angemessene Entschädigung geltend zu machen.
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Andreas Federle
Rechtsanwalt
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de