Einvernehmliche Scheidung mit Schust & Federle

Die richtigen Antworten für einvernehmliche Scheidungen

Die einvernehmliche Scheidung stellt eine Sonderform dar, um eine Ehe zu trennen. Da ergeben sich automatisch dringende Fragen. Welche Voraussetzungen müssen überhaupt gegeben sein? Wie sieht es mit der Anwaltspflicht aus? Und am wichtigsten: Wie kann die Scheidung möglichst kostengünstig und problemlos für beide Seiten vonstattengehen? Keine Sorge: Mit Schust & Federle, Ihrer Anwaltskanzlei aus Rottweil, wissen Sie von Anfang an bestens Bescheid.

Schnell, einfach, günstig – Ihre Vorteile

  • Keine Zeit und kein Geld verschwenden
  • Durch Einvernehmlichkeit ein gutes Verhältnis der Ehepartner aufrechterhalten
  • Einfaches Procedere ohne einen Anwalt aufsuchen zu müssen
  • Scheidungsantrag über Online-Formular möglich – deutschlandweit

Besonderheiten einer einvernehmlichen Scheidung

  • Die einvernehmliche Scheidung erfolgt durch Richterspruch, nicht durch eine Einigung der Ehepartner oder ihrer anwaltlichen Vertreter.
  • Es besteht Anwaltszwang, um eine einvernehmliche Scheidung vor einem Familiengericht durchzusetzen. Allerdings ist es ausreichend, wenn der Antragssteller einen Anwalt beruft. Der Antragsgegner muss der Auswahl lediglich zustimmen. Die Kosten für einen zweiten Anwalt entfallen also komplett.
  • Zu sämtlichen Fragen des Unterhalts sowie des Sorge- und Umgangsrechts müssen sich Ehepartner einig sein. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung sowie Übernahme des ehelichen Wohnsitzes.

Trennungsjahr und Verfahrenskostenhilfe

Der Scheidungsantrag kann bereits vor Abschluss des Trennungsjahrs gestellt werden. Bis zum Termin der Verhandlung muss das Trennungsjahr jedoch abgeschlossen sein. Bei besonderen Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Hat ein Ehepartner Anspruch auf die sogenannte „ratenfreie Verfahrenskostenhilfe“ können die Anwaltskosten und die Gerichtskosten des Betroffenen sogar übernommen werden. Gerne beraten wir Sie auch dazu!

Einvernehmliche Scheidung jetzt beantragen

Das Ende einer Ehe ist nichts Angenehmes. Da gilt in Rottweil wie in Villingen-Schwenningen, in Balingen wie in Tuttlingen. Definitiv hilft der Weg einer einvernehmlichen Scheidung aus der unschönen Situation das Beste zu machen, ganz ohne Rosenkrieg. Ihre Rechtsanwälte aus Rottweil lassen Sie nicht allein.

EINVERNEMLICHE SCHEIDUNG? ZUM ONLINE-FORMULAR!

Ihr Anwalt für einvernehmliche Scheidungen

Andreas Federle
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de