Strafrecht bei Schust & Federle

Strafrecht Rottweil? Schust & Federle, Ihre Anwaltskanzlei aus der Lorenz-Bock-Straße, ist gerne für Sie da! Und immer eine gute Wahl: Einerseits sind wir in Rottweil zu Hause, kennen uns mit Land und Leuten bestens aus. Andererseits spricht unsere Kompetenz für sich. Wir arbeiten unbürokratisch und machen es unseren Mandanten leicht. Erfahren Sie, was wir rundum Strafrecht Rottweil für Sie leisten können!

Die richtigen Antworten im Strafrecht – nicht nur in Rottweil

Das Strafrecht wird mitunter auch als „Kriminalrecht“ bezeichnet. Ein strafrechtliches Verfahren bedeutet sowohl für Opfer als auch Beschuldigte eine hohe Belastung und kann für Beklagte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen: Neben dem Verlust des Ansehens drohen in vielen Fällen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern schlimmstenfalls auch eine Bewährungsstrafe, Untersuchungshaft und oder sogar eine Freiheitsstrafe. Wenn es zu einer Anklage kommt, will jeder Schritt entsprechend gut überlegt sein: Wie geht man am besten mit einem Strafbefehl um? Welche Vorgaben und Fristen sind zu berücksichtigen? Besteht die Möglichkeit, eine Haftstrafe zu umgehen? Wir prüfen für Sie alle Eventualitäten und Möglichkeiten. Mit großem Einsatz, Wissen, möglichst unkompliziert und unbürokratisch unterstützt Sie Schust & Federle auf allen Gebieten des Strafrechts.

Von Bagatellen bis zu großen Delikten

Der Gesetzgeber differenziert zwischen dem sogenannten formellen Strafrecht und dem materiellen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind dazu sämtliche Bestimmungen definiert. Es gibt zahlreiche Beispiele für strafrechtliche Vorfälle, von kleineren bis hin zu schwerwiegenden Verstößen gegen geltendes Recht …

  • Ehrverletzende Aussagen wie etwa Beleidigungen
  • Absichtliche Sachbeschädigung
  • Betrugsdelikte, zum Beispiel Urkundenfälschungen
  • Diebstahl, Raub, Erpressung
  • Leichte, schwere und gefährliche Körperverletzung
  • Freiheitsberaubung und Nötigung

Von der Bagatelle bis zum Großdelikt – die besten Erfolge können erzielt werden, wenn die Verteidigung so früh wie möglich einsetzt, am besten noch bevor Sie zur polizeilichen Vernehmung oder Hauptverhandlung geladen sind. Teilweise ist es möglich, dass die frühzeitige anwaltliche Vertretung ein öffentliches Verfahren verhindern oder sogar die Einstellung erwirken kann. Zögern Sie deshalb nicht, uns zu kontaktieren.

Ihre Freiheit im Strafrecht

Unabhängig davon, ob Sie vorgeladen, angeklagt oder schon verurteilt sind und in Berufung oder Revision gehen möchten – Schust & Federle vertritt Sie in allen strafrechtlichen Belangen. Eine gute Strafverteidigung bedarf der intensiven Beschäftigung mit Ihren Umständen. Wir nehmen Ihren Fall ernst und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Belange. Zu Hause sind wir in Rottweil. Doch genauso im Umfeld von Balingen und Villingen-Schwenningen entscheiden sich zahlreiche Klientinnen und Klienten für Beratung und Vertretung durch Schust & Federle. Wir kennen uns gut aus – und sind erfahrene Profis, auch im Strafrecht!

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Häufige Fragen im Strafrecht 

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. Je nach Schwere, die abhängig von Art des Stoffes, Menge und konkreter Handlungen ist, können unterschiedliche Konsequenzen drohen. Auch der Besitz und die Herstellung zum Eigengebrauch stellen eine Straftat dar. Neben der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens können auch Hausdurchsuchungen per Durchsuchungsbefehl oder sogar Untersuchungshaft bei entsprechenden Voraussetzungen angeordnet werden. Je nach Ausgang des Verfahrens sind dann Geld- oder Haftstrafen, mit denen man abhängig vom Strafmaß auch als vorbestraft gilt, die Folge. Unter bestimmten Bedingungen kommt es auch zur Informationsweiterleitung an die Führerscheinstelle, was den Entzug der Fahrerlaubnis mit sich bringen kann.

Was sind Straftaten im Straßenverkehr?

Eine Verkehrsstraftat wirkt weitaus schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit. Als Straftat gelten Verkehrsdelikte, die durch ein Strafgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstraße belangt werden. Als Nebenstrafen kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen oder die Fahrerlaubnis entzogen werden. Häufige Delikte sind Unfallflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Falschparken, geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Fahren mit zu geringem Abstand stellen dagegen nur Ordnungswidrigkeiten dar. Sie ziehen meist ein Bußgeld, in schwereren Fällen auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot gemäß Tatbestandskatalog nach sich.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Kinder bis 14 Jahre sind schuldunfähig bzw. strafunmündig. Das Jugendstrafrecht findet bei allen Jugendlichen, also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, Anwendung. Auch Heranwachsende können nach Ermessen des Gerichts nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn sie bereits 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Das Jugendstrafrecht zeichnet sich vor allem durch den Erziehungsgedanken aus, der zum Ziel hat, zukünftige Straftaten zu verhüten. Auch der Schutz des Jugendlichen führt zu Besonderheiten wie speziellen Verfahrensvorschriften und weitgehenden Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung.

Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Die Untersuchungshaft wird per Haftbefehl gegen Beschuldigte in einer Strafsache verhängt. Sie darf gemäß § 112 StPO angeordnet werden, wenn dringender Tatverdacht und ein sogenannter Haftungsgrund bestehen. Ein dringender Tatverdacht liegt dann vor, wenn nach aktuellem Ermittlungsstand eine spätere Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist. Haftungsgründe sind laut Strafprozessordnung insbesondere Flucht oder Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.

Wie lange habe ich Zeit für eine Revision im Strafrecht?

Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt lediglich eine Woche und beginnt mit dem Tag der Urteilsverkündung. In Ausnahmen wird auch der Tag der Zustellung des Urteils, wenn der Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, herangezogen. Liegt das Fristende am Wochenende oder an einem Feiertag, so verlegt sich dieses auf den darauffolgenden Werktag. Wird die Frist durch Verschulden des Angeklagten versäumt, kann unter bestimmten Umständen eine Wiedereinsetzung gewährt werden. Konsultieren Sie daher schnellstmöglich einen Verteidiger, um die Erfolgsaussichten von Berufung und Revision zu prüfen zu lassen.

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Rottweil – mehr als Strafrecht

Rottweil ist die älteste Stadt Baden-Württembergs. Die erste römische Siedlung geht bis in die Antike zurück. Im 15. Jahrhundert schloss sich Rottweil der Schweizer Eidgenossenschaft an – und wurde erst rund 300 Jahre später wieder deutsch. 1970 folgte dann die Ernennung zur Großen Kreisstadt. Rottweil ist auch namensgebend für eine bekannte Hunderasse: Der „Rottweiler“ ziert vielerorts als Skulptur Innenstadt und Gebäude.

Heute ist Rottweil aus guten Gründen ein wahrer Publikumsmagnet. Von der langen Geschichte zeugen etwa das Schwarze Tor, das Dominikanermuseum und gleich vier weitere sakrale Bauten: Kapellenkirche, Heilig Kreuz Kirche, Predigerkirche und Sankt Pelagius-Kirche. Der Neckartal-Radweg lädt zu sportlichen Aktivitäten ein. Und mit dem Thyssen-Krupp-Aufzugstestturm steht in Rottweil die mit 246 Metern deutschlandweit höchste Aussichtsplattform. Spektakuläres bietet Rottweil gerade auch zur Fasnetszeit. „Gschell“, „Federahannes“ & Co. ziehen beim „Narrensprung“ abertausende Besucher an. Dabei geht es jedoch immer lustig und meist friedlich zu. „Strafrecht Rottweil“ ist hier somit nur selten Thema.

Strafrecht Rottweil – mit der richtigen Anwaltskanzlei

Rundum Strafrecht Rottweil in den besten Händen? Bei Schust & Federle! Wir bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts, und das natürlich nicht nur in Rottweil. Ob Sie der/die Geschädigte sind oder der/die Beklagte spielt keine Rolle – wir helfen.

Unser vielfältiges Tätigkeitsgebiet in der strafrechtlichen Beratung beinhaltet diverse Fragestellungen: Wie ist der richtige Umgang mit einem Strafbefehl? Macht es Sinn, dagegen tätig zu werden, wann ist der richtige Zeitpunkt?

Beim Strafrecht dürfen häufig mögliche „Nebenfolgen“ nicht vergessen werden. Was bedeuten Bewährungsauflagen im Einzelfall? Was ist zu tun, um eine Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre wiederzuerhalten? Kann noch das Jugendstrafrecht Anwendung finden? Besteht das Risiko eines Berufsverbotes? Welche Möglichkeiten gibt es, einen Entzug anstatt einer Haftstrafe anzutreten?

Was passiert genau bei einem Täter-Opfer Ausgleich? Wo erhalte ich als Opfer einer Straftat Unterstützung und Hilfe? Wann sind Nebenklagen angebracht? In der Aufzählung wird deutlich: Die strafrechtliche Beratung ist ein weites Feld. Umso wichtiger: ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt. Denn nicht selten geht es um weitreichende, teils existenzielle Folgen in verschiedenen Lebensbereichen. Bei Schust & Federle sind Sie immer gut aufgehoben: freundlich, geduldig, kompetent – und wenn immer möglich, ganz ohne Fachchinesisch.

 

Per Gesetz wird zwischen formellem Strafrecht und materiellem Strafrecht unterschieden. Mit formellem Strafrecht ist das eigentliche Strafverfahren gemeint, geregelt in der Strafprozessordnung (StPO). Das materielle Strafrecht umfasst den Rechtsfall, das heißt den Tatbestand mitsamt seinen Rechtsfolgen. Maßgeblich ist hier nach deutschem Recht das Strafgesetzbuch (StGB).

Schust & Federle begleitet Sie in allen Teilgebieten des Strafrechts. In Bezug auf neue Gesetzgebungen und Urteile bleiben wir für Sie natürlich auf dem Laufenden. Sie profitieren von einer entsprechenden Vertretung und Beratung, in Rottweil und überall sonst!

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Ihr Anwalt für Strafrecht

Andreas Federle
Rechtsanwalt
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de