Arbeitsrecht bei Schust & Federle

Die richtigen Antworten im Arbeitsrecht – nicht nur in Rottweil

Im Arbeitsrecht stellen sich viele Fragen: Welche Möglichkeiten haben Sie bei einseitig angeordneter Kurzarbeit? Wie verhalten Sie sich nach einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber? In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Abfindung? Welcher Voraussetzungen bedarf ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot? Wie werden Arbeitsverhältnisse zur Zufriedenheit beider Seiten gestaltet? Welche Vergütungs- und Prämienmodelle gibt es? Welche Vorgaben definiert das Teilzeit- und Befristungsgesetz? Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – rund um das Arbeitsrecht fühlt sich Schust & Federle genau für Ihr Thema berufen.

Von Arbeitsvertrag bis Arbeitszeugnis

Das Arbeitsrecht hat viele Seiten und basiert auf zahlreichen Regelungen wie Gesetzgebungen. Zunächst kann zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden werden. Ersteres umfasst die Beziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Darüber hinaus regelt das kollektive Arbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Vertretern der Arbeitnehmer.

Die Anwaltskanzlei Schust & Federle unterstützt Sie unter anderem bei den folgenden Themen und potenziellen Problemen:

  • Rechtskonforme Arbeitsverträge und -zeugnisse
  • Abmahnungen und Kündigungen
  • Sozialrechtliche Themen, zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II
  • Arbeitszeitregelungen, etwa in puncto Teilzeit
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Urlaubsregelungen – Ansprüche, Abgeltungen & Co.

Im Arbeitsrecht gemeinsam etwas schaffen

Zu Hause sind wir in Rottweil. Doch auch in den nahegelegenen Städten Villingen-Schwenningen und Balingen setzen zahlreiche Mandantinnen und Mandanten im Arbeitsrecht auf Beratung und Vertretung durch Schust & Federle. Wir kennen uns gut aus – in der Region sowie mit sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Interessante Hintergrundinformationen zum Arbeitsrecht finden Sie ferner im kostenlosen E-Book „Arbeitsrecht“ von Marlene Keller: http://www.anwaltarbeitsrecht.com/

Im Arbeitsrecht hat der Gesetzgeber oft sehr kurze Fristen vorgesehen. Deshalb sollten Sie gerade dort nicht lange zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Sollte ich bei einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit einen Anwalt konsultieren?

In jedem Fall lohnt es sich, eine frühe, qualifizierte Rechtsberatung einzuholen. Die erste Prüfung ist meist unverbindlich und kostenfrei und kann Aufschluss über Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen bieten.

Denn nicht immer muss eine arbeitsrechtliche Angelegenheit vor Gericht landen. In vielen Situationen übernimmt ein Anwalt auch die Rolle eines Vermittlers und kann mit rechtlicher Expertise und Verhandlungssicherheit eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. In einigen Fällen hilft bereits die anwaltliche Beratung, um die eigene Position erfolgreich vertreten zu können. Wir helfen Ihnen gerne weiter – mit all unserer Kompetenz und Erfahrung.

Was bedeutet Kündigungsschutz?

Durch den Kündigungsschutz wird die Kündigung durch den Arbeitgeber durch bestimmte Gesetze eingeschränkt. Der allgemeine Kündigungsschutz besteht für alle Arbeitnehmer, sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der besondere Kündigungsschutz greift bei besonderen Arbeitnehmergruppen wie beispielsweise Schwangeren, Schwerbehinderten oder Betriebsräten und erschwert eine Kündigung.

Kann eine Kündigung auch ohne Abmahnung erfolgen?

Zu den verbreiteten Rechtsirrtümern zählt, dass eine Kündigung ausschließlich nach einer vorausgegangenen Abmahnung möglich sei. Allerdings spielen Abmahnungen lediglich bei verhaltensbedingten, nicht aber bei personen- oder betriebsbedingten Kündigungen eine Rolle.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist meist ein schwerer Schlag. Gleichwohl sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, sondern aktiv werden. Denn um eine Kündigung anzugehen, gilt eine dreiwöchige Frist – innerhalb dieser Zeit muss die Klage vor dem Arbeitsgericht eingegangen sein. Eine Kündigungsschutzklage ist dabei die einzige Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen.

Bis wann muss ich meinen Urlaub spätestens nehmen?

Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen ist. Ins nächste Jahr kann er nur aufgrund betrieblicher oder persönlicher Gründe – zum Beispiel längerer Krankheit – übertragen werden. In diesem Fall muss der Urlaub in den ersten drei Monaten, also bis zum 31.März des Folgejahres aufgebraucht werden. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können allerdings auch andere Bestimmungen enthalten.

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Rottweil – mehr als Arbeitsrecht

Rottweil gilt als die älteste Stadt in ganz Baden-Württemberg. Bis in die Antike geht die erste römische Siedlung zurück. Zwischenzeitlich gehörte Rottweil der Schweizer Eidgenossenschaft an. Erst seit dem frühen 19. Jahrhundert zählt es wieder zu Baden. 1970 wurde Rottweil zur Großen Kreisstadt ernannt – und ist viel länger schon namensgebend für eine bekannte Hunderasse: Der „Rottweiler“ schmückt vielerorts als Skulptur Gebäude und Innenstadt.

Heute erfreut sich Rottweil aus guten Gründen touristischer Beliebtheit. Die lange Tradition bekunden beispielsweise Schwarzes Tor, Dominikanermuseum sowie gleich vier weitere sakrale Bauten: Heilig Kreuz Kirche, Kapellenkirche, Sankt Pelagius-Kirche und Predigerkirche. Zu sportlichen Aktivitäten lädt der Neckartal-Radweg ein. Mit dem Thyssen-Krupp-Aufzugstestturm steht in Rottweil außerdem Deutschlands Aussichtsplattform Nr.1 – beeindruckende 246 Meter hoch! Gerade auch zur Fasnetszeit bietet Rottweil Spektakuläres. Beim „Narrensprung“ ziehen „Gschell“, „Federahannes“ & Co. abertausende Besucher an. Die meisten Einheimischen haben an diesen Tagen natürlich ebenfalls frei. „Arbeitsrecht Rottweil“ ist dann also nur selten Thema.

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Arbeitsrecht Rottweil – mit dem richtigen Fachanwalt

Rundum Arbeitsrecht Rottweil in den besten Händen? Mit Schust & Federle! Bei uns erfahren Sie umfassende und kompetente Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. In den unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsrechts sind wir natürlich nicht nur in Rottweil für Sie da. Ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, spielt keine Rolle – wir helfen.

Kuriose Urteile und Präzedenzfälle zeigen, dass Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsverhältnis jeden treffen können. So ein 2011 vor dem Arbeitsgericht Mannheim geschlossener Vergleich: Einer Auszubildenden wurde fristlos gekündigt, da sie die Lebensgefährtin ihres Chefs auf einem Foto beinahe zehn Jahre älter geschätzt hatte.

Meist sind es aber doch eher alltägliche Gründe, die zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung führen. Entsprechende Beratung empfiehlt sich dabei nicht erst bei gerichtlichen Streitigkeiten, etwa nach erfolgter Kündigung, sondern bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Schust & Federle unterstützt Sie auf Basis jahrelanger Erfahrung und Spezialisierung, auch durch Erwerb der Fachanwaltschaft, nicht zuletzt bei der Gestaltung rechtssicherer Arbeitsverträge. Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten schaffen Spielraum für individualvertragliche Vereinbarungen, stellen aber zugleich Stolpersteine. Ein fundierter Vertrag beugt in vielen Fällen unnötigen Rechtsstreitigkeiten vor. Gerade spezielle Regelungen, wie zu Dienstwagen, Wettbewerbsverboten oder Gratifikationen, können so vorab verbindlich definiert werden.

In Kündigungsschutzprozessen liegen sicherlich die häufigsten arbeitsrechtlichen Streitfälle. Ist eine Kündigung wirksam und besteht tatsächlich ein Kündigungsgrund? War die Abmahnung ordnungsgemäß? Wurde gegebenenfalls der Betriebsrat angehört? Kann eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum Tragen kommen? Wie hoch fällt eine Abfindung aus? Welche Rahmenbedingungen stellen Aufhebungsverträge? Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Bei Schust & Federle sind Sie immer gut aufgehoben: wenn immer möglich, ganz ohne Fachchinesisch. Mit Sicherheit freundlich, geduldig und kompetent!

Arbeitsrecht Rottweil Schust & Federle

Per Gesetz wird zwischen formellem Strafrecht und materiellem Strafrecht unterschieden. Mit formellem Strafrecht ist das eigentliche Strafverfahren gemeint, geregelt in der Strafprozessordnung (StPO). Das materielle Strafrecht umfasst den Rechtsfall, das heißt den Tatbestand mitsamt seinen Rechtsfolgen. Maßgeblich ist hier nach deutschem Recht das Strafgesetzbuch (StGB).

Schust & Federle begleitet Sie in allen Teilgebieten des Strafrechts. In Bezug auf neue Gesetzgebungen und Urteile bleiben wir für Sie natürlich auf dem Laufenden. Sie profitieren von einer entsprechenden Vertretung und Beratung, in Rottweil und überall sonst!

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Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andreas Federle
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de