Zivilrecht bei Schust & Federle

Die richtigen Antworten im Zivilrecht – nicht nur in Rottweil

Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht und dem öffentlichen Recht die dritte Säule im deutschen Rechtswesen. Somit beinhaltet das Zivilrecht die meisten Konflikte, mit denen Bürgerinnen und Bürger im Streit untereinander konfrontiert sind. Verschiedenste Fragen können dahinterstehen. Wie wahren Sie Ihre Ansprüche in der Nachbarschaft? In welcher Höhe bestehen Unterhaltsansprüche? Oder auch: Wie können Sie Ihre personenbezogenen Rechte schützen? Welche Bürgerrechte und Bürgerpflichten sind gesetzlich verankert? So vielfältig das allgemeine Zivilrecht sich auch darstellt – bei Schust & Federle sind Sie mit Ihrer Angelegenheit in bester Gesellschaft.

Von Schadensersatz bis Erbstreit

Dem Zivilrecht, häufig auch als „Privatrecht“ bezeichnet, sind gleich mehrere Rechtsgebiete zugeordnet. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, also natürlichen oder juristischen Personen und untergliedert sich in das allgemeine bzw. bürgerliche Privatrecht und in das Sonderprivatrecht. Anwendungsbereiche des Letzteren sind beispielsweise das Arbeits- und Handelsrecht, während das Allgemeine Privatrecht unter anderem das Erb- und Familienrecht umfasst. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgegeben. In jedem Fall haben Sie mit Schust & Federle eine Anwaltskanzlei, die sich umfänglich auskennt und Ihnen mit viel Sachverstand und Engagement hilft.

  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Sonderprivatrecht inklusive Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Urheberrecht

Im Zivilrecht immer gerne für Sie da

Zu Hause sind wir in Rottweil. Doch auch in den nahegelegenen Städten Balingen und Villingen-Schwenningen setzen zahlreiche Mandanten und Mandantinnen auf Vertretung und Beratung durch Schust & Federle. Wir kennen uns gut aus – in der Region sowie mit sämtlichen zivilrechtlichen Problemstellungen.

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Zentrale Themen des Zivilrechts 

Unter dem Überbegriff des Zivilrechts (auch Privatrecht) werden mehrere Rechtsgebiete, darunter beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Werkvertragsrecht usw., subsumiert. Neben dem Allgemeinen Privatrecht kann das Sonderprivatrecht unterschieden werden. Sofern Rechtsbereiche nicht dem Sonderprivatrecht oder den speziellen Rechtsgebieten zuzuordnen sind, umfasst das Allgemeine Zivil- oder Privatrecht beispielsweise noch das Eigentums- und Vertragsrecht.

Ehe- und Familienrecht

Der Schutz der Familie ist bereits im Grundgesetz verankert. Alles, was mit Familie, Ehe, Lebensgemeinschaften, Scheidung, Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht für Kinder zu tun hat, wird im Ehe- und Familienrecht geregelt. Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden – bei früher und kompetenter anwaltlicher Beratung können Sie sich viel Zeit, Geld und Ärger ersparen. Damit die Folgen einer Scheidung berechenbar bleiben, hilft es, bereits im Vorfeld einen Ehevertrag zu schließen. Eine einvernehmliche Scheidung ist der beste Weg, aus der unschönen Situation das Beste zu machen. Ihre Rechtsanwälte aus Rottweil lassen Sie nicht allein.

Erbrecht

Früher oder später kommt jeder mit dem Erbrecht in Berührung – beispielsweise, wenn ein naher Angehöriger verstirbt oder der eigene Nachlass geregelt werden soll. Dabei ist festzustellen, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer den Erwartungen entspricht, die man an die eigene Vermögensnachfolge richtet. Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein, bei der in erster Linie Kinder und Ehepartner erben. Entspricht dies nicht Ihren Wünschen, empfiehlt es sich ein Testament aufzusetzen. Auch wenn größere Werte, die Nachfolge eines Unternehmens oder eine unwirtschaftliche Verteilung des Nachlasses unter einer Vielzahl gesetzlicher Erben vermieden werden sollen, ist dies anzuraten. Wir zeigen Ihnen vielfältige, individuelle Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf und unterstützen Sie darüber hinaus bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Schust & Federle vertritt Ihre Interessen außergerichtlich als auch gerichtlich. Sollten Sie Ihr Anliegen in unserem Leistungsangebot nicht finden, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.

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Rottweil – mehr als Zivilrecht

Rottweil gilt als älteste Stadt im ganzen Bundesland Baden-Württemberg. Die erste römische Siedlung reicht bis zur Antike zurück. Im 15. Jahrhundert schloss sich die Stadt der Schweizer Eidgenossenschaft an. Erst rund 300 Jahre später wurde sie zu deutschem Staatsgebiet und 1970 zur Großen Kreisstadt bestimmt. Darüber hinaus ist die Stadt namensgebend für eine populäre Hunderasse: Als Statue schmückt „der Rottweiler“ viele Gebäude der Innenstadt.

Doch nicht nur für Tierfreunde wirkt Rottweil heutzutage regelrecht als Publikumsmagnet. Die lange Geschichte hat ihre Spuren hinterlassen. Etliche beeindruckende historische Gebäude zeugen von längst vergangenen Zeit, zum Beispiel das Dominikanermuseum oder auch das schwarze Tor. Und es gibt gleich vier sakrale Bauten in der Stadt. Im Einzelnen: Kapellenkirche, Heilig Kreuz Kirche, Predigerkirche und Sankt Pelagius-Kirche. Sportlich wiederum wird es auf dem Neckartal-Radweg. Mit dem Thyssen-Krupp-Aufzugstestturm befindet sich in Rottweil ferner die höchste Aussichtsplattform Deutschlands. Sie misst sage und schreibe 246 Meter. Heiß her geht es zur Fasnet, wenn „Federahannes“, Gschell“ & Co. den berühmten Narrensprung begehen. Gerade dann herrscht allseits gute Laune in der Stadt. Zivilrecht Rottweil wird dann, im Falle des Falles, wenigstens um ein paar Tage nach hinten verschoben.

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Zivilrecht Rottweil – Ihre Kanzlei

Grundsätzlich wird in Deutschland zwischen drei großen Rechtsbereichen differenziert: Strafrecht, öffentliches Recht – sowie Zivilrecht, häufig auch „Privatrecht“ bezeichnet. Das Zivilrecht umfasst im Allgemeinen Konflikte und Rechtsfälle, denen keine kriminelle Handlung vorausgeht. Das bedeutet: Aus einem zivilrechtlichen Urteil können weder Bewährungs- noch Freiheitsstrafen resultieren. Es geht hier „nur“ um Geld.

Familien- und Erbrecht, Sachen- und Schuldrecht beschreiben bekannte Teilgebiete. Auch Kündigungs- und Arbeitsrecht werden manchmal dem Zivilrecht zugeordnet. Da es sich jedoch um enorm vielschichtige Sachverhalte handelt, werden sie oft unabhängig davon gehandhabt – nicht zuletzt in unserer Kanzlei.

Im Gegensatz zu Strafrecht und öffentlichem Recht, der Staat fungiert hier als „Hoheitsträger“, besteht im Zivilrecht eine sogenannte „Gleichrangigkeit“ aller beteiligten Streitparteien. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die allermeisten Bestimmungen zum Zivilrecht hinterlegt. Eine Ausnahme bildet lediglich das Sonderprivatrecht, das bestimmten Personengruppen vorbehalten ist. Beispielhaft hierfür lässt sich das Handelsrecht für Kaufleute nennen. Wo auch immer Sie im Zivilrecht oder Sonderprivatrecht auf kompetente Beratung und Vertretung bauen möchten: Schust & Federle freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Ein friedliches Miteinander ist sicherlich ein ansprechendes Ziel – lässt sich allerdings leider nicht immer umsetzen. Das gilt für die Stadt Rottweil, das Bundesland, für Deutschland und weltweit.

Schust & Federle begleitet Sie in allen Teilgebieten des Zivilrechts. In Bezug auf neue Gesetzgebungen und Urteile bleiben wir für Sie natürlich auf dem Laufenden. Sie profitieren von einer entsprechenden Vertretung und Beratung, in Rottweil und überall sonst!

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Ihr Anwalt für Zivilrecht

Andreas Federle
Rechtsanwalt
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de