Vertragsrecht bei Schust & Federle

Die richtigen Antworten im Vertragsrecht – nicht nur in Rottweil

Viele Paragrafen, Ausnahmen und Sonderregelungen. Das Vertragsrecht ist manchmal ziemlich diffizil. Wer übernimmt die Haftung, wenn Minderjährige im Internet Bestellungen aufgeben? Wie werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) lückenlos, transparent und zukunftssicher formuliert? Wie kommen Verträge zustande, welche Formen, Fristen und Reglementierungen gibt es? Auf welche Weise kommt das Europarecht einem Unternehmen zugute? Schust & Federle hat auch hier die richtigen Antworten für Sie parat. Auf unsere Kompetenzen in Sachen Vertragsrecht geben wir Ihnen Brief und Siegel.

Von AGB bis Lizenzvertrag

Das Vertragsrecht hat viele Seiten und liegt zahlreichen Gesetzgebungen zugrunde. Schust & Federle unterstützt Sie unter anderem bei den folgenden Aspekten:

  • Vertragsgestaltung
  • Gültigkeit von Kaufverträgen, Lizenzverträgen & Co.
  • Schadensersatz und Rücktritt bei Verträgen
  • Anfechtungen und Widerrufe im Vertragsrecht
  • Organisation und Durchsetzung vertraglicher Verpflichtungen

Für mehr Verbindlichkeit im Vertragsrecht

Im Vertragsrecht lauern viele Fallen – vor denen wir Sie bewahren. Wir gestalten maßgeschneiderte Verträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und konkreten Anforderungen zugeschnitten sind. Nur so entstehen hieb- und stichfeste Regelungen, die zur Wahrung und Absicherung Ihrer Rechte dienen. Neben der Erstellung befassen wir uns auch mit der Prüfung, Überarbeitung und Verhandlung von Verträgen – somit können Unsicherheiten und Unwägbarkeiten ausgeschlossen und mögliche Streitpotenziale vermieden werden. Darüber hinaus setzen wir Ihre Rechte durch und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen im Kontext Vertragsrecht. Gemeinsam können wir Ihre vertraglich gesicherten Ansprüche wahren und unberechtigte Forderungen abwehren.

Zu Hause sind wir in Rottweil. Doch auch in den nahegelegenen Städten Villingen-Schwenningen und Balingen setzen zahlreiche Mandanten und Mandantinnen auf Beratung und Vertretung durch Schust & Federle. Wir kennen uns gut aus – in der Region sowie mit sämtlichen vertragsrechtlichen Fragestellungen.

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Häufige Fragen im Vertragsrecht

Welche Form muss ein Vertrag haben?

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass jedes Schuldverhältnis vereinbart werden kann, soweit es mit der Rechtsordnung in Einklang steht und nicht etwa sittenwidrig ist. Nicht jede vorteilhafte Vertragsklausel ist daher auch wirksam.

Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz keine bindende Form vorschreibt. Wenn ein Vertrag schnell und informell zustande kommt, bleiben allerdings viele Punkte offen, die später, beispielsweise vor Gericht, zu Problemen führen können. Dann gelten die gesetzlichen Regeln, die nicht immer Ihren Interessen entsprechen müssen. Deutlich besser ist es daher, alle wichtigen Aspekte vorher zu klären und schriftlich in einem anwaltlich geprüften Vertragsdokument festzuhalten.

Bestimmte Verträge verlangen allerdings die Einhaltung bestimmter Formvorschriften, beispielsweise Textform oder notarielle Beglaubigung. Dazu zählen Kaufverträge über Immobilien bzw. Eigentumswohnungen oder Verbraucher-Darlehensverträge.

Wie komme ich aus einem Vertrag heraus?

Alles in allem sind abgeschlossene Verträge bindend. Allerdings gibt es in vielen Fällen Möglichkeiten, sich von einem unvorteilhaften Vertrag zu lösen: Eine Option stellt die Anfechtung des Vertrags dar, wenn dieser unter nicht ordnungsgemäßen Umständen zustande gekommen ist. Dies trifft jedoch nur selten zu – beispielsweise, wenn man unter Drohung zur Unterschrift gezwungen wurde. Der Widerruf ist ebenfalls nur in bestimmten Fällen und bei Verbrauchern möglich, sowie von bestimmten Fristen abhängig. Auch eine ordentliche Kündigung hängt von Vertragsart und Vertragsbestimmungen ab. Eine außerordentliche Kündigung ist dagegen immer möglich. Diese setzt allerdings voraus, dass die Vertragsbeziehung nicht länger zumutbar ist. Wenn es keine rechtliche Handhabe mehr gibt, besteht außerdem die Option, über eine Vertragsauflösung zu verhandeln.

Sind AGB nötig?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen für den sogenannten Massenvertrag einheitliche und detaillierte Regelungen der Rechtsbeziehung und vereinfachen so den Geschäftsverkehr. Teilweise sind sie sogar nötig, wenn etwa für den gewünschten Vertragstyp keine gesetzliche Regelung vorhanden oder diese nicht ausreichen oder passend sind, z.B. bei Leasing- oder Franchise-Verträgen. Zwar besteht aufgrund der Vertragsfreiheit keine AGB-Pflicht, dennoch empfiehlt sich zumeist die Verwendung in der Praxis.

Reicht ein AGB-Muster?

Vorsicht ist bei AGB-Mustern geboten, denn Sie sind nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien zugeschnitten. Auch fremde AGB sollten nicht übernommen werden, denn der zulässige Wortlaut kann sich je nach Branche unterscheiden. Bei unzulässigen Bestimmungen greift dann die gesetzliche Regelung, die zumeist ungünstiger als die im AGB-Gesetz zulässige ist. Um etwaige Risiken zu vermeiden, ist eine fundierte Beratung durch einen Anwalt für Vertragsrecht meist unumgänglich.

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Rottweil – mehr als Vertragsrecht

Als älteste Stadt ganz Baden-Württembergs wartet Rottweil mit einer Tradition auf, die tausende Jahre zurückreicht. Bereits in der Antike entstand innerhalb der heutigen Stadtmauern eine beachtliche römische Siedlung. Weitere Einflüsse, die man heute „international“ nennen würde, folgten im Laufe der Geschichte. So befand sich Rottweil zwischenzeitlich sogar im Staatsgebiet der Schweizer Eidgenossenschaft. Ab dem 19. Jahrhundert gehörte Rottweil schließlich wieder zu Baden – und erlangte 1970 den Status als Große Kreisstadt. Die gleichnamige Hunderasse, den „Rottweiler“, gibt es natürlich schon weitaus länger.

Es sind gleich zwei Jahreszeiten, an denen Rottweil ganz besonders zum Publikumsmagneten wird. Zur Weihnachtszeit gibt dafür eine der größten Weihnachtsmärkte in der weiteren Umgebung genügend Gründe. Und in der berühmten fünften Jahreszeit, der Fasnet, wird Rottweil zur Hochburg der guten Laune. Den „Narrensprung“ machen „Federahannes“, „Fransenkleidle“, „Schantle“ & Co. Jahr für Jahr zum beliebten Festakt. Dabei bietet die Stadt in kultureller Hinsicht noch viel mehr, Freunden der Architektur beispielsweise, neben vier Kirchen, das Dominikanermuseum. Der 246 Meter hohe Thyssen-Krupp-Aufzugstestturm in Rottweil steht ferner an der Spitze der Aussichtsplattformen in ganz Deutschland. Ob dort beim Sonntagsausflug Vertragsrecht Rottweil Thema ist? Sie wissen ja, wer sich im Fall der Fälle auf Ihre Kontaktaufnahme freut…

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Vertragsrecht Rottweil – die Kanzlei an Ihrer Seite

Ein Vertrag beschreibt ein offizielles Rechtsgeschäft. Voraussetzung dafür sind gleichlautende Absichtserklärungen zwischen mindestens zwei Parteien. Im sogenannten Vertragsrecht sind alle entsprechenden Aspekte geregelt. So werden laufend Verträge in den verschiedensten Lebensbereichen benötigt. Wenn man zum Beispiel in einem Imbiss eine Currywurst kauft – auch dann kommt ein Vertrag zustande. Zumeist basiert das Vertragsrecht allerdings auf schriftlichen Vereinbarungen. Das Spektrum ist hier breitgefächert: vom Grundstücksvertrag für das neue Eigenheim über die Fahrzeug-Finanzierung bis hin zum Mobilfunkvertrag. Eventuelle Unwägbarkeiten sind schon beim Vertragsabschluss nicht zu unterschätzen. Manche Fragestellungen treten dabei immer wieder auf. Etwa: „Wer übernimmt die Haftung, wenn Minderjährige online Produkte oder Dienstleistungen ordern? Ist bei diesem Szenario überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag entstanden?“

Oftmals wird das Vertragsrecht für Laien gerade dann zur Herausforderung, wenn ein Vertrag vermeintlich abgeschlossen wurde, obwohl dies nicht gewollt war. Hier gilt es, fristgerecht die richtigen Schritte einzuleiten. Wer sich etwa in einem Autohaus für eine Finanzierung entscheidet, obwohl andernorts deutlich bessere Konditionen möglich gewesen wären – genau der braucht Unterstützung von einer Kanzlei, die sich auskennt. Wir sind für Sie da, sprechen Sie uns gerne an!

Vertragsrecht Rottweil Schust & Federle

Damit Sie beim Vertragsrecht Rottweil zu Ihrem guten Recht kommen, stehen wir Ihnen in allen Fragen mit weitreichender Expertise zur Verfügung. Speziell bei komplexen Fällen ist eine intensive Abstimmung schon im Vorfeld empfehlenswert.

Schust & Federle begleitet Sie in allen Teilgebieten des Vertragsrechts. In Bezug auf neue Gesetzgebungen und Urteile bleiben wir für Sie natürlich auf dem Laufenden. Sie profitieren von einer entsprechenden Vertretung und Beratung, in Rottweil und überall sonst!

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Ihr Anwalt für Vertragsrecht

Andreas Federle
Anwalt für Vertragsrecht
Telefon: 0741 15047
Telefax: 0741 23225
E-Mail: af@anwaltrottweil.de